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(25.02.2010 - U.S.) Gerichtliche AuseinandersetzungZweieinhalb Jahre lag die Verfassungsbeschwerde des Klägers Walter Traube in Karlsruhe. Zweieinhalb Jahre brauchten die obersten Richter um im Oktober 2010 zu entscheiden, dass sie die Beschwerde gar nicht annehmen. „Die Fragen, die die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Hinblick auf die Langzeitsicherheit aufwirft, betreffen der Sache nach erst in der (fernen) Zukunft aktuell werdende Szenarien, die keinen Bezug zu einer gegenwärtigen Betroffenheit des Beschwerdeführers in einem eigenen verfassungsbeschwerdefähigen Recht erkennen lassen.“ Damit bestätigt das BVerfG das skandalöse Urteil des OVG Lüneburg, es gäbe kein Recht auf Nachweltschutz. Die jetzige Generation wird von jeglicher Verantwortung für künftige Folgen ihres Tuns freigesprochen. Nicht einmal die Erkenntnis, dass die Zukunft sehr schnell kommen kann wie bei ASSE II und Morsleben, wurde auch nur ansatzweise berücksichtigt. Bereits am 21.02.08 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die zeitlgeich eingereichte Klage der Stadt Salzgitter nicht anzunehmen.In seiner Entscheidung stellte das Verfassungsgericht fest: "Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung". Die Stadt Salzgitter ist im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechte nicht beschwerdefähig. Zudem sei das OVG alleine entscheidungsbefugt. Die Aussagen von BMU Gabriel nach der Urteilsverkündung des OVG Lüneburg am 8.3.2006 "Das Gericht hat alle Sicherheitsbedenken der Kläger als unbegründet zurückgewiesen" ist ebenso falsch, wie die von NMU Sander am 26.3., das BVerfG habe entschieden, “die Arbeit des Umweltministeriums und der zugezogenen Sachverständigen nicht zu beanstanden”. Richtig ist: Sowohl das OVG Lüneburg, als auch das Bundesverwaltungsgericht, als auch das Bunddesverfassunggericht haben bisher die Substanz der Klagen und die Sicherheit von KONRAD nicht überprüft, sondern nur den Klägern die Rechte genommen, gegen ein Atommüllendlager zu klagen. Konditionierungsanlage auf dem Schachtgelände?In einem Vortrag auf der Jahrestagung Kerntechnik 2007 des Deutschen Atomforums hatten Mitarbeiter der Wissenschaftlich-Technischen Ingenieurberatung (WTI) aus Jülich in einer Präsentation die Vorteile einer Konditionierungsanlage direkt am Endlager Schacht Konrad dargestellt. Das BfS hatte auf Pressenachfragen mitgeteilt, dass es Überlegungen und Anfragen der Atomindustrie gäbe, das BfS aber keine solche Anlage planen würde. Ein zentrale Konditionierungsanlage beim Endlager würde den Betreibern natürlich die Kosten für dezentrale Anlagen an allen Kraftwerksstandorten ersparen. Die Risiken und die radioaktive Belastung würden durch eine Anlage vor Ort natürlich erhöht. Schließlich sind es andere mögliche Gefahren, ob der atomare Abfall in festen Betoncontainern oder mit den gelben Fässern antransportiert werden würde. Die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), die mit der Konditionierung der atomaren Abfälle beauftragt ist, will in diesem Jahr darüber entscheiden, ob sie eine dezentrale Konditionierung bei den Standorten, oder eine zentrale beim Atommülllager Schacht Konrad einrichten will. Umrüstung von Schacht KONRAD Seit dem 30. Mai 2007 läuft die Umrüstung von Schacht KONRAD. Bereits jetzt gibt es einige Verzögerungen und das BfS hat die geplante Inbetreibnahme schon von 2013 auf 2014 verschoben. Die Grunde sind vielfältig, nur zwei als Beispiel: Die vom BfS mit dem Ausbau beauftragte Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) hatte 2008 die anstehenden Sanierungsarbeiten in den beiden Schachtröhren Konrad 1 und Konrad 2 EU-weit ausgeschrieben. Während der Auftrag für die Schachtbauarbeiten Konrad 1 inzwischen erteilt wurde, wurde die Ausschreibung für die Arbeiten im Schacht Konrad 2 aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben. Auch die Anpassung der inzwischen über 15 Jahre alten Pläne gestaltet sich schwieriger als gedacht. Noch 2007 wurden die übertägigen Gebäude von Schacht 2 auf dem Hüttengelände abgebaut und ein Fördergerüst für den Ausbau von Schacht 2 errichtet. Die Bäume zwischen der Industriestraße Nord (K39) und dem Schacht wurden abgeholzt. Hier soll eine neue Abfahrt entstehen. Es liegen Erkenntnisse über 28 vermutliche Bombenblindgänger, 80 Bombentrichter und eine Munitionsverdachtsfläche einer ehemaligen Flakstellung aus dem 2. Weltkrieg vor. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist laut Planfeststellungsbeschuss die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen. Die Kampfmittelräumung läuft seit 2008. Am Schacht 2 wurden die Sicherungsmaßnahmen verstärkt, die Umzäunung ausgebaut und der Schacht ist nachts aufdringlich beleuchtet. Wie wir erfahren haben, sollen wie in Gorleben, feste Wasserwerfer installiert werden. Der für 2009 geplante Infopavillion ist dagegen noch nicht in Sicht. Das Bundesamt für Strahlenschutz beabsichtigt, aus unserer radioaktiven Belastung eine (Fach-?)touristenattraktion zu machen. Weder die Ortschaft Beddingen, die von den Bahn- und Straßentransporten betroffen sein wird, noch an der Autobahnanschlussstelle Salzgitter-Nord, die von den Straßentransporten besonders betroffen sein wird, soll es irgendwelche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen geben. Die Bundesregierung dazu lapidar in einer Antwort auf eine Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (16/8322): " Bei Einhaltung der Gefahrgutbeförderungsvorschriften ist der erforderliche Schutz der Bevölkerung gegenüber der von diesen Transporten ausgehenden potentiellen Strahlenexposition sichergestellt. Weitere Maßnahmen sind daher nicht erforderlich." 2010 sollen nach den ursprünglichen Planungen mit dem Auffahren der Grubenräume und Einlagerungskammern begonnen werden.
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